Krankenversicherung

Für die Immatrikulation benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung. Studierende aus EU- und EWR-Ländern legen ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte oder eine entsprechende Bescheinigung der Heimat-Krankenkasse vor. Mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen ebenfalls Sozialversicherungsabkommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies für Ihr Land zutrifft.

Falls Ihr Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, müssen Sie nach Ihrer Ankunft am Studienort eine Krankenversicherung abschließen. Das IZC berät Sie gerne in dieser Angelegenheit. Informationen dazu finden Sie auch auf unseren Internetseiten mit den Praktischen Informationen.

Bettina Sekler

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