Anerkennung von Leistungen

Alle Erasmus+ Studierenden müssen vor Beginn des Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem Learning Agreement schriftlich vereinbaren. Diese Vereinbarung wird sowohl von der Gast- als auch von der Heimathochschule und dem Studierenden unterschrieben und gewährleistet eine einfachere akademische Anerkennung.

Nach dem Auslandsstudium ist von den Studierenden dann ein Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland im Prüfungsamt zu stellen.

Wir beraten Sie gerne zu der von Ihnen gewünschten Partnerhochschule sowie zu den anfallenden Formalitäten. In den Erfahrungsberichten von Clausthaler Studierenden, die über Erasmus+ im Ausland waren, bekommen Sie Tipps aus erster Hand.

Auf unseren Webseiten stehen Ihnen ebenfalls alle notwendigen Formulare zur Verfügung. Fachliche Fragen zu Ihrem Auslandsstudium, z. B. zu Ihrem Stundenplan an der Gasthochschule oder zur Anerkennung von Studienleistungen sollten Sie mit Ihrem Studienfachberater klären.

Bettina Sekler

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