Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist für alle Studierenden in Deutschland vorgeschrieben. Es sollte bereits vor Abreise Kontakt mit der Versicherung aufgenommen werden um alle wichtigen Fragen zu klären und um den Versicherungsschutz bereits vom ersten Tag in Deutschland an sicherzustellen.

Ohne Krankenversicherungsschutz ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nicht möglich. Spätestens sofort nach der Ankunft in Deutschland  muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis einer Krankenversicherung unabdingbar.

Welche Krankenversicherungen kann man auswählen? Es gibt in Deutschland die private sowie die gesetzliche Krankenversicherung. Welche Sie davon wählen können, hängt davon ab, ob Ihr Aufenthalt auf einem Studium oder einem studienvorbereitenden Sprachkurs beruht. Die Deutsche Insurance ist ein Online-Portal in dem Sie Hilfe bekommen, die für Sie passende Versicherung zu finden (siehe Links).

Internationale Studierende unter 30 Jahre
Immatrikulierte internationale Studierende  sind bis zum 14. Fachsemester, maximal aber bis zum 30. Lebensjahr, krankenversicherungspflichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der gesetzlichen Krankenkasse (wie z.B. AOK, TK, DAK, BKK, BEK, GEK, KKH) beigetreten und die günstigen Krankenversicherungs-Tarife genutzt werden. Die Krankenversicherungen in Deutschland zahlen, bis auf einen kleinen Eigenanteil, die Kosten für Arzt und Krankenhaus, sowie die ärztlich verordneten Medikamente.

Internationale Studierende älter als 30 Jahre oder ab dem 14. Fachsemester
Ausländische Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet oder bereits 13 Semester studiert haben, wenn sie zum Studium nach Deutschland kommen, können leider nicht mehr die günstige Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nutzen. In diesem Fall  müssen Sie sich in bei einer privaten Krankenkasse versichern. Die Kosten für Arzt- oder Krankenhausbesuch sind in Deutschland sehr hoch und deshalb ist es umso wichtiger, im Falle eines Falles gut versichert zu sein.

Internationale Sprachschüler
Die Teilnehmer der Sprachkurse, die bisher noch nicht immatrikuliert sind, können NICHT der gesetzlichen Krankenversicherung (wie z.B. AOK, TK, DAK, BKK, BEK, GEK, KKH) beitreten. Dasselbe gilt auch für ausländische Studierende und Besucher des Studienkollegs in Deutschland, die älter als 30 Jahre sind. In diesem Fall muss unbedingt eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Für alle die an solchen studienvorbereitenden Sprachkursen in Deutschland teilnehmen, und nicht älter als 35. Jahre sind, gibt es spezielle und relativ günstige Krankenversicherungs-Tarife, die gegen hohe Krankheitskosten in Deutschland schützen.