Förderung umweltfreundlicher Mobilität
Förderung umweltfreundlicher Mobilität – Green Travel
Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.
Im Projekt 2024 können alle Teilnehmenden, die nachhaltig reisen, während ihrer Reisezeit durch zusätzliche Reisetage unterstützt werden. Um Studierenden, die innereuropäische Langzeit-Mobilitäten durchführen, stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zu bieten, können Hochschulen die Mobilitätsdauer um bis zu sechs Tage verlängern. Damit können Studierende anfallende Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Mobilität decken.
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben und den Regelungen der NA DAAD ein Reisekostenzuschuss zusteht:
- Hochschulpersonal
- Studierende und Graduierte bei einer short-term Mobilität
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171 und KA131 International, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland absolvieren
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171, die aus Partnerländern nach Deutschland kommen
Die Förderung des sogenannten „Green Top-Ups“ (einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von 50 Euro für nachhaltiges Reisen) steht ab dem Projekt 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Ab dem Projekt 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Finanzierung der Fahrkostenpauschale ist verpflichtend.
Bettina Sekler
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E-Mail: bettina.sekler@tu-clausthal.de
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