Erasmus+ Berichtspflicht

Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module Portal zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Außerdem ist ein Erfahrungsbericht einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie rechts unter "Links" in der Erasmus+ Checkliste.