Erasmus+ Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module Portal zu erstellen und diesen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Darüber hinaus ist ein ausführlicher Erfahrungsbericht einzureichen, der Einblicke in die persönlichen und fachlichen Lernerfahrungen während der Mobilität gibt. Dieser Erfahrungsbericht steht anschließend zur Verfügung und dient dazu, zukünftigen Teilnehmenden hilfreiche Anhaltspunkte zu bieten.

Das IZC-Team unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess und stellt Ihnen die notwendigen Berichte und Informationen zur Verfügung.

Im Sinne von Erasmus+ – Enriching lives, opening minds – helfen diese Rückmeldungen dabei, die Qualität und Wirkung der Mobilitätsmaßnahmen zu sichern und stetig weiterzuentwickeln.