Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“
Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:
- Hochschulpersonal
- Studierende und Graduierte bei einer short-term Blended-Mobilität
- Studierende und Graduierte aus Deutschland in Partnerländer (abgesehen von Region 13 und 14)
Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.
