Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

Wem steht der Realkostenzuschuss zu?

Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:

  • Hochschulpersonal
  • Studierende und Graduierte bei einer short-term Blended-Mobilität
  • Studierende und Graduierte aus Deutschland in Partnerländer (abgesehen von Region 13 und 14)

Was umfasst der Realkostenzuschuss?

Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.