PROMOS

PROMOS – Fördermöglichkeiten durch das Internationale Zentrum Clausthal

Das Internationale Zentrum Clausthal (IZC) vergibt im Rahmen des Programms PROMOS („Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen“) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) unter anderem Fördermittel für akademische Auslandssaufenthalte mit einem Förderzeitraum von insgesamt bis zu sechs Monaten. Mit PROMOS-Mitteln können akademische Auslandsmobilitäten außerhalb des Erasmus+-Programms gefördert werden. Eine Erläuterung dieses Programms erhalten Sie hier.

Bewerbungsberechtigt sind eingeschriebene Studierende sowie Promovierende der TU Clausthal, wenn sie:

  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder
  • Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (www.das-neue-bafoeg.de) oder
  • als Studierende oder Promovierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der TU Clausthal mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Abschluss an der TU Clausthal zu erreichen oder an der TU Clausthal zu promovieren.

Für Studierende und Promovierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind Aufenthalte in ihrem Heimatland ausgeschlossen.

Um möglichst vielen Personen eine Förderung zu ermöglichen, erfolgt die Förderung in erster Linie mithilfe der sogenannten Mobilitätspauschale. Eine länderspezifische Auflistung der Fördersätze finden Sie hier.

Studienaufenthalte können mithilfe von PROMOS für mindestens einen und bis zu maximal sechs Monaten gefördert werden. Praktika (Förderdauer mind. 6 Wochen bis 6 Monate), Summer Schools oder andere grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen (siehe PROMOS-Förderrahmen 2023 Seiten 1-3) können aufgrund der begrenzt verfügbaren Mittel erst in zweiter Linie gefördert werden. Bei Interesse an einer über sechsmonatigen Förderung, können Sie sich um eine Förderung innerhalb eines anderen Programmes bewerben (z.B. um ein Jahresstipendium des DAAD)

Promovierende der TU Clausthal können sich um eine PROMOS-Förderung bewerben, wenn sie die Teilnahme an Sprachkursen, Fachkursen (Summer Schools, Workshops u.Ä.) bzw. an Studien- oder Wettbewerbsreisen im außereuropäischen Ausland anstreben. Für Promovierende ist eine PROMOS-Förderung für Studienaufenthalte und Praktika ausgeschlossen.

Pro Wirtschaftsjahr steht dem IZC eine vom DAAD vorgegebene Fördersumme zur Verfügung. Im Falle einer Bewerbung um PROMOS-Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von PROMOS-Mitteln. Die Auszahlung der Mittel an die ausgewählten Stipendiat:innen erfolgt erst, wenn vom DAAD eine grundsätzliche Mittelzusage vorliegt, die Mittel bereitgestellt wurden, wenn die Gasthochschule die Bewerberin/ den Bewerber zugelassen hat und die Stipendiat:innen beim IZC eine jeweils von ihnen unterzeichnete Sicherheitsbelehrung eingereicht haben.

Die Auszahlung der Mittel kann zudem nur erfolgen, wenn zum Antritt der Auslandsmobilität keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Zielland bzw. für die Region vorliegt. Davon abweichend kann eine Auszahlung vorgenommen werden, wenn zwar eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund der Ausbreitung der Covid-19-Pandiemie im Zielland besteht, weil es sich hierbei um ein Hochrisikoland handelt (aber nicht um ein Virusvariantengebiet), und gleichzeitig die zu Fördernde/ der zu Fördernde einen vollständigen Impfschutz mit einem der vom RKI akzeptierten Impfstoffen gegenüber dem IZC nachweisen kann.

Auswahl der Stipendiat:innen

Es gibt zwei festgelegte Bewerbungszeiträume im Jahr:

    • 1. Bewerbungszeitraum: 15. September bis 31. Oktober für eine Auslandsmobilität ab dem 01. Januar des kommenden Jahres
    • 2. Bewerbungszeitraum: 15. März bis 30. April für eine Auslandsmobilität ab dem 01. Juli desselben Jahres

Nach jedem Bewerbungszeitraum gibt es bis zu 2 Bewerbungsstufen

    • 1. Stufe „Voraussetzung“

Die Anforderungen an Dokumente und erbrachte Leistungen (Näheres siehe unten) müssen erfüllt werden.

    • 2. Stufe „Auswahl“

Wird mit den eingereichten Bewerbungen die Höhe der vom DAAD bereitgestellten Fördermittel überschritten, erfolgt eine Auswahl innerhalb des Bewerber:innen-Kreises. Hierbei entscheiden die bisherigen akademischen Leistungen, der Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts sowie die Sprachkenntnisse über den Zuschlag

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten basiert im IZC auf dem „4-Augen-Prinzip“.

Ihr nächster Schritt

Senden Sie folgende Dokumente elektronisch per E-Mail innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums an den Berater für Outgoing Mobility, Markus Heidemann, per E-Mail (markus.heidemann@tu-clausthal.de):

  1. Ihre aktuelle Leistungsübersicht: Die Leistungsübersichtmuss einen ungewichteten Notendurchschnitt von maximal. 2,5 oder besser aufweisen. Die Leistungsübersicht generieren Sie in Ihrem Studienportal-Account.
  2. Ein Motivationsschreiben:Im Motivationsschreiben legen Sie die Bedeutung des Auslandsaufenthalts für Ihre weitere akademische Entwicklung dar. Das Motivationsschreiben muss mindestens 400 Wörter umfassen und in Englisch verfasst werden.
  3. Zwei Empfehlungsschreiben: Mindestens eines der Empfehlungsschreiben muss von einer Professorin/ einem Professor stammen, die/der in Ihrem jeweiligen Fachgebiet tätig sein sollte. Das zweite Empfehlungsschreiben kann auch von einer promovierten Person stammen.

Beide Empfehlungsschreiben müssen aktuell sein (nicht älter als ein Jahr) und von Personen mit fachlichem Bezug zu Ihrem Studiengang erstellt worden sein. Eine Vorlage für das Empfehlungsschreiben können Sie hier herunterladen

  1. Einen Sprachnachweis der Unterrichtssprache mindestens auf dem B2-Niveau. Ihre Englischkompetenz können Sie im Sprachenzentrum des IZC überprüfen und zertifizieren lassen. Kontaktieren Sie hierfür Frau Jessica Schulze-Bentrop (E-Mail: jessica.schulze-bentrop@tu-clausthal.de; Telefon: 05323 72-3320) oder Herrn Dr. Hakan Gür (E-Mail: hakan.guer@tu-clausthal.de; Telefon: 05323 72-3917) und melden Sie sich mit diesem Dokument für den Sprachtest an.

Das Internationale Zentrum Clausthal ist bemüht, eine zeitnahe Entscheidung über alle Anträge auf Förderung im Rahmen des PROMOS-Programms herbeizuführen. Wenn Sie sich erfolgreich um eine PROMOS-Förderung beworben haben, müssen Sie eine Stipendienvereinbarung des DAAD unterzeichnen.

Hinweis zur DAAD-Gruppenversicherung

Wenn Sie als Studierende:r bzw. als Promovierende:r aus Programmen des DAAD gefördert werden, können Sie sich für die Zeit während Ihres akademischen Auslandsaufenthaltes über die DAAD-Gruppenversicherung versichern. Dies gilt auch für das PROMOS-Programm. Bei der DAAD-Gruppenversicherung handelt es sich um eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.

Näheres zu den Tarifinformationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Versicherung nur online abschließen können: https://portal.daad.de.

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: versicherungsstelle@daad.de.

Anfallende Versicherungsbeiträge sind von den Geförderten selbst zu tragen.

Bei Fragen rund um PROMOS steht Ihnen Markus Heidemann, Berater für Outgoing Mobility am IZC, gern zur Verfügung:

Telefon: 05323 72-5025

E-Mail: markus.heidemann@tu-clausthal.de

Markus Heidemann

Kontakt
Telefon: +49 5323 72-5025
Fax: +49 5323 72-3939
E-Mail: markus.heidemann@tu-clausthal.de

Adresse
Raum 10
Graupenstraße 11
38678 Clausthal-Zellerfeld

Sprechzeiten:
Terminbuchung hier