Befreiung von Studienbeiträgen

Studierende, die im Rahmen des Erasmus+-Programms für einem befristeten Studienaufenthalt ins Ausland gehen, können für diesen Zeitraum von der Entrichtung der Studiengebühr an der TU Clausthal befreit werden. Voraussetzung hierfür ist die Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung muss im Studienzentrum eingereicht werden.

TU Clausthal
Studienzentrum
Adolph-Roemer-Straße 2A
D-38678 Clausthal-Zellerfeld

Bettina Sekler

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Telephone: +49 5323 72-2231
Fax: +49 5323 72-3939
E-Mail: bettina.sekler@tu-clausthal.de

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Graupenstraße 11
38678 Clausthal-Zellerfeld

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