Auslandsmobilität mit Sonderbedürfnissen

Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027.

Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Auslandsaufenthalte für Teilnehmende verbessert werden. Je nach Förderlinie, Projekt und Mobilitätsart besteht für Teilnehmende mit geringeren Chancen die Möglichkeit einer finanziellen Zusatzförderung über monatliche Aufstockungsbeträge, Reisekostenzuschüsse oder Realkosten für Aufenthalt und vorbereitende Reisen.

1. Auslandsmobilität mit Kind

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

Die pauschale Fördersumme beträgt (unabhängig von der Anzahl der Kinder) monatlich 250,- EUR.

Bitte kontaktieren Sie das Internationale Zentrum der TU Clausthal frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt, damit Sie von dort den entsprechenden Antrag auf Sonderförderung erhalten.

Weiterführende Informationen der NA DAAD

Auslandsstudium mit Kind: weitere Links

2. Auslandsmobilität mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Möglichkeit 1: Förderung durch einen pauschalen Zuschuss

Studierende und Graduierte mit einem GdB von mindestens 20, oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können eine Förderung durch einen pauschalen Zuschuss erhalten.
Bitte informieren Sie uns im Internationalen Zentrum der TU Clausthal über Ihren Mehrbedarf. Unabhängig vom Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250,- EUR.

Möglichkeit 2: Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Langantrag“)

Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.? Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Langantrag“) über zusätzliche Mittel stellen.

Studierende und Graduierte von einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Die Sondermittel von maximal 15.000 EUR pro Semester und 30.000 EUR pro Studienjahr und pro Mobilität beantragen Sie bei uns im Internationalen Zentrum der TU Clausthal. Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

  1. nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistent*innen oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.

Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor Ihrer Ausreise beim Internationalen Zentrum der TU Clausthal gestellt werden, von dort wird der Antrag bei der NA DAAD eingereicht.
Die Sondermittel werden dann anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet.

3. Weiterführende Informationen

Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD. Werfen Sie auch einen Blick auf die vom Online-Plattform InclusiveMobility.eu, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Die Plattform enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.

Bettina Sekler

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Telephone: +49 5323 72-2231
Fax: +49 5323 72-3939
E-Mail: bettina.sekler@tu-clausthal.de

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Graupenstraße 11
38678 Clausthal-Zellerfeld

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