Rundfunk anmelden

Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr).

Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, und ein Rundfunk- und/oder Fernsehgerät oder einen internetfähigen PC besitzt, muss dies anmelden und Gebühren für das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehprogramm bei der AZDBS (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) bezahlen. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt eine einfache Regel:

  • Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
  • Der neue Beitrag deckt alle Angebote ab - es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.

Formulare für die An- und Abmeldung sind online erhältlich (siehe Links).