Studierende, die im Rahmen des Erasmus+-Programms für einem befristeten Studienaufenthalt ins Ausland gehen, können für diesen Zeitraum von der Entrichtung der Studiengebühr an der TU Clausthal befreit werden. Voraussetzung hierfür ist die Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung muss im Studienzentrum eingereicht werden.
TU Clausthal
Studienzentrum
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D-38678 Clausthal-Zellerfeld
Bettina Sekler
Raum: 1
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